Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung Gewann/Lage Wirtschaftsart Größe (ar)
Waldweiler Wolfswies Waldfäche 52,32
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
Abteilung 4, Grundstücksverkehr,
Willy-Brandt-Platz 1,
54290 Trier, Telefon 0
651/715-411, Fax 0651/715-17633,
bis spätestens 23.04.2021 schriftlich mitzuteilen.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung Gewann/Lage Wirtschaftsart Größe (ar)
Waldweiler Hinterm Hirtenfeld Landwirtschaftsfäche 60,51 Waldweiler In der Engelskaul Landwirtschaftsfäche 53,30 Lan wirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der oben aufgeführten Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg,
Abt. 4/Grundstücksverkehr,
Willy-Brandt-Platz 1,
54290 Trier,
Telefon 0651/715-411,
Fax 0651/715-17633,
bis spätestens 23.04.2021 schriftlich mitzuteilen. Trier, 12.04.2021 Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Untere Landwirtschaftsbehörde -