Aufhebung von Gräbern

Die Ortsgemeinde Waldweiler gibt bekannt, dass wegen des Ablaufs der satzungsmäßigen Ruhefristen folgende Gräber aufgehoben werden:

Reihengräber der Bestattungsjahre 1999 und früher Familiengräber (bei denen die Ruhezeit der Letztbestatteten nach 25 Jahren abgelaufen ist, können ebenfalls aufgehoben werden)

Die Grabstelleninhaber werden gebeten, die Grabmale und Einfassungen bis spätestens 21. Oktober 2024 zu entfernen und die Grabstellen einzuebnen.

 

Es wird den Angehörigen sonstiger Grabstätten (Reihen- und Familiengräber), bei denen erst in den nächsten Jahren die satzungsmäßige Ruhezeit abläuft, freigestellt, die Gräber bereits vorab aufzuheben. In diesen Fällen ist der Ortsbürgermeister vorher hierüber zu informieren.

Für die abgeräumten Grabsteine und Einfassungen wird auf dem Friedhof in der Zeit vom 7. bis 21. Oktober 2024 ein Container bereitgestellt. Die Grabstelleninhaber werden an den entstehenden Containergebühren pauschal beteiligt.

Nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister kann auf Wunsch auch die Grabaufhebung durch die Ortsgemeinde gegen entsprechende Lohnerstattung erfolgen.

 

Die Aufhebung der Gräber selbst muss auf jeden Fall dem Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Container nur für Grabsteine und Einfassungen genutzt werden darf.

 

Waldweiler, 02.10.2024

Ortsgemeinde Waldweiler