Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“

Bekanntmachung

 

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“ in der Ortsgemeinde Waldweiler;

Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 215 a des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Waldweiler hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“ (seinerzeitiger Name: „Mühlenweg“) gemäß § 13 b BauGB aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Saarburger Kreisblatt Ausgabe 51/52/2022 am 21.12.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer allgemeinen Wohnbebauung am westlichen Ortsrand von Waldweiler geschaffen werden.

In seiner Sitzung am 16.05.2024 beschloss der Ortsgemeinderat das Planverfahren auf die neue Rechtsgrundlage des § 215 a BauGB umzustellen. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 22.08. bis einschließlich 28.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, OG 1 Zimmer 46 während der untenstehenden Sprechzeiten aus. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. 

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581/81-328) oder per Email (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).

Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  in der Zeit vom 29.08. bis einschließlich 30.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, OG 1 Zimmer 46 während der untenstehenden  Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581/81-328) oder per Email (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).

 

 

Während der v. g. Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

• Entwurf des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“

• Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“

• Städtebauliches Konzept

• Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hinter Kürtel“ Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

• Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit integriertem Grünordnungsplan (Fachbeitrag Naturschutz) zum Bebauungsplan

• Bestand- und Konfliktplan zum Bebauungsplan

• FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan

• Maßnahmenplan I und II zu landschaftspflegerischen Maßnahmen

• Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan

• Vorprüfung des Einzelfalls

 

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen werden ebenso unter der Internetadresse https://www.saarburg-kell.de/bauenwirtschaft/auschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das  Teilgebiet „Hinter Kürtel“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der v. g. Fristen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben  worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg Kell:

- montags bis donnerstags von 08.30 – 12 Uhr und von 14 – 16 Uhr

- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16 – 18 Uhr

- freitags von 08.30 – 12 Uhr

 

Waldweiler, den 08.08.2024

Ortsgemeinde Waldweiler

gez. Franz-Jürgen Mertens

Geschäftsführender Erster Ortsbeigeordneter